In einigen Städten und Sehenswürdigkeiten werden Sie von örtlichen deutschsprachigen Stadtführern geführt, da unseren Reiseleitungen Führungen und Erklärungen leider nicht überall gestattet sind. Dies ist teilweise ein klarer Verstoß gegen geltendes EU-Recht, denn nach dem Recht der freien Berufsausübung darf eine deutsche Reiseleitung auch in allen anderen EU-Ländern führen und erklären. Obwohl unsere Reiseleitungen diese Führungen meistens mindestens genauso gut machen könnten wie die lokalen Führer, werden sie häufig von den örtlichen Behörden daran gehindert. Und natürlich müssen Sie die örtlichen Führungen über Ihren Reisepreis mitbezahlen. Trotzdem achten wir darauf, qualifizierte örtliche Reiseleitungen dort zu buchen, wo es unumgänglich ist. Mit vielen dieser lokalen Führer arbeiten wir seit Jahren zusammen.
Der guten Ordnung halber weisen wir auch darauf hin, dass es in einigen Ländern typisch für die örtlichen Reiseleiter und Stadtführer ist, Ihnen z. B. zusätzliche Programme verkaufen oder Sie zum Besuch eines Restaurants animieren zu wollen. Hier steht aber nicht Ihre Zufriedenheit im Mittelpunkt, sondern das Bedürfnis nach Einstreichen einer Provision. Sie sollten sich zu keinem Zeitpunkt verpflichtet fühlen, solche Angebote wahrzunehmen.
siehe auch: Programme